Ambulante Psychotherapie in der Eingliederungshilfe
Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf haben seit letztem Jahr 2019 den Anspruch durch den Gesetzgeber Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, um professionelle Hilfe und Unterstützung in den Bereichen Angst- und Zwangserkrankung, Depressionen und Persönlichkeitsentwicklung über das normale Maß der Heilerziehungspflege zu erhalten. Dies kann über das neue BTHG ( Bundesteilhabegesetz ) geregelt werden.
​
Oft ist es Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf psychisch & physisch nicht möglich
Psychotherapeutische Praxen aufzusuchen. Hier ist die Ambulante Psychotherapie, die individuell
auf das Krankheitsbild abgestimmt wird und mit temporärer Vereinbarung der Termini , eine erleichternde Hilfe, um den Menschen, die unter das Teilhabegesetz fallen, professionell therapieren zu können.